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© pexels/mitja juraja

Unglücks­fall oder Tötungsdelikt

Um mit­un­ter span­nende Fra­gen des Todes geht es an der Inns­bru­cker Gerichts­me­di­zin. Die renom­mierte Foren­si­ke­rin Elke Dober­entz hat im Vor­jahr die Lei­tung über­nom­men und bereits bedeu­tende For­schungs­er­folge erzielt.

Seit Juli 2023 steht das renom­mierte Insti­tut für Gericht­li­che Medi­zin Inns­bruck unter einer neuen Lei­tung. Mit Elke Dober­entz hat das Insti­tut eine aus­ge­wie­sene Exper­tin gewon­nen, die in ihrem pri­mä­ren For­schungs­ge­biet der foren­si­schen Medi­zin neue Schwer­punkt eta­blie­ren möchte. Bei­spiels­weise ist ihr gelun­gen, Bio­mar­ker bei Brand­op­fern und zur Bestim­mung des Wund­al­ters zu identifizieren.

Von Vater­schafts­tests über die Auf­klä­rung von Todes­fäl­len, die Iden­ti­fi­ka­tion von Men­schen und Tie­ren mit­tels DNA-Ana­lyse und Dro­gen­scree­ning bis zur epi­de­mio­lo­gi­schen Unter­su­chung von Abwas­ser. Das Ein­satz­ge­biet des Insti­tuts für Gericht­li­che Medi­zin Inns­bruck (GMI) an der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät ist breit, die her­aus­ra­gende Exper­tise sei­ner Mit­ar­bei­te­rIn­nen über die Lan­des­gren­zen hin­aus bekannt. 

Mikro­mor­pho­lo­gi­sche Mar­ker für die ver­schie­dens­ten recht­li­chen Fragestellungen
„Es freut mich, dass wir mit Elke Dober­entz eine her­vor­ra­gende Rechts­me­di­zi­ne­rin und Wis­sen­schaf­te­rin gewin­nen konn­ten, die das große Spek­trum der Inns­bru­cker Gerichts­me­di­zin mit den eta­blier­ten For­schungs­schwer­punk­ten Foren­si­sche Geno­mik und Toxi­ko­lo­gie um wei­tere wich­tige foren­sisch medi­zi­ni­sche Aspekte erwei­tern wird“, sagt Wolf­gang Fleisch­ha­cker, Rek­tor der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Innsbruck. 

Dober­entz, die zuletzt das Insti­tut für Rechts­me­di­zin am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Bonn kom­mis­sa­risch geführt hat, beschäf­tigt sich unter ande­rem inten­siv mit den Vita­li­täts­mar­kern von Brand­op­fern. „Es ist mein Ziel, für die ver­schie­dens­ten recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen mikro­mor­pho­lo­gi­sche Mar­ker zu fin­den, die unmit­tel­bar in die Rou­tine ein­flie­ßen kön­nen“, skiz­ziert sie.

Der (ver­meint­li­che) Tod in den Flammen
Ist ein Mensch in den Flam­men umge­kom­men, oder war er mög­li­cher­weise schon vor Aus­bruch des Feu­ers tot ? Han­delt es sich viel­leicht um ein Tötungs­de­likt, das ver­schlei­ert wer­den sollte ? In Ermitt­lun­gen sind das wesent­li­che Fra­gen, die bei einer Obduk­tion zunächst oft nicht sicher zu beant­wor­ten sind. Dober­entz hat sich mit ihren Kol­le­gIn­nen daher auf die Suche nach einem aus­sa­ge­kräf­ti­gen Bio­mar­ker gemacht – und sie wur­den bei der retro­spek­ti­ven Unter­su­chung von meh­re­ren hun­dert Fäl­len fündig.

Das Team hat ent­deckt, dass sich Hit­ze­schock­pro­te­ine bei extre­men Tem­pe­ra­tur­ein­wir­kun­gen in den Orga­nen von leben­di­gen Men­schen – haupt­säch­lich in Nie­ren und Lun­gen – ver­mehrt bil­den. „Bei Stress schützt sich die Zelle damit. Anhand von Pro­ben, die bei der Obduk­tion ent­nom­men und im Labor immun­hi­s­to­che­misch gefärbt wer­den, kann man diese Pro­te­ine sicht­bar machen. Es ist ein sehr ver­läss­li­cher Mar­ker, der anzeigt, ob eine Per­son zur Zeit des Brand­aus­bruchs noch gelebt hat“, sagt Doberentz. 

Zuver­läs­sige Mar­ker bei Opfern von Erfrie­run­gen und Strangulierungen
Im Umkehr­schluss bedeu­tet dies, dass bei Men­schen, die schon vor Brand­aus­bruch ver­stor­ben sind, keine Hit­ze­schock­pro­te­ine mehr gebil­det wur­den. Mit ihrem Inns­bru­cker Team will die Exper­tin hierzu wei­tere mole­ku­lar­bio­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen (Anm. mRNA, microRNA) anschlie­ßen. Außer­dem ist die Gerichts­me­di­zi­ne­rin auch auf der Suche nach einem zuver­läs­si­gen Mar­ker bei Erfrie­rungs­op­fern. Bei der Unter­su­chung von soge­nann­ten Strang­mar­ken von Erhän­gungs­to­des­fäl­len hat Dober­entz eben­falls einen wich­ti­gen Mar­ker in Gewe­be­pro­ben identifiziert. 

„Aqua­po­rine sind Zell­mem­bran-Struk­tu­ren, die sich nach einer Rei­zung bzw. Ver­let­zung der Haut inten­siv anfär­ben las­sen und dadurch Rück­schlüsse auf die Vita­li­tät der Ver­let­zung erlau­ben. Sind sie nach­weis­bar, ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Ver­let­zung der Haut noch zu Leb­zei­ten ent­stan­den ist. Aqua­po­rine sind daher Vita­li­täts­mar­ker, für eine Tat­re­kon­struk­tion ist das bedeut­sam“, schil­dert Elke Dober­entz. In Zukunft plant sie auf die­sem Gebiet Gewe­be­pro­ben auch auf mole­ku­lar­bio­lo­gi­scher Ebene zu analysieren.

Autor: red/czaak
29.01.2024

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