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Von der Selb­stän­dig­keit in den Privatkonkurs

Pri­vat­kon­kurse betref­fen immer mehr ältere Män­ner. Haupt­grund sind Schul­den aus ehe­ma­li­ger Selb­stän­dig­keit. Schul­den­höhe mit rund 140.000,- Euro dop­pelt so hoch wie von Frauen.

Sechs von zehn Pri­vat­kon­kur­sen betref­fen mitt­ler­weile Män­ner, so eine aktu­elle KSV1870 Ana­lyse zu den eröff­ne­ten Schul­den­re­gu­lie­rungs­ver­fah­ren im Jahr 2024. Die Ursa­chen lie­gen oft in einer ehe­mals selb­stän­di­gen Tätig­keit, wo immer noch mehr Män­ner tätig sind. Die durch­schnitt­li­che Schul­den­höhe liegt bei Män­nern mit 138.000 Euro nahezu dop­pelt so hoch wie bei Frau mit 77.000 Euro. Die Zahl der Pri­vat­kon­kurse ist vor allem bei älte­ren Gene­ra­tio­nen gestiegen.

Durch­schnitt bei Män­nern mit 74.000 Euro und Frauen bei 53.000 Euro
Die Anzahl der eröff­ne­ten Schul­den­re­gu­lie­rungs­ver­fah­ren ist im ver­gan­ge­nen Jahr gegen­über dem Jahr 2023 um 0,3 Pro­zent auf 8.822 Fälle leicht gesun­ken (24 Fälle pro Tag). Dabei muss­ten Män­ner (61 Pro­zent) deut­lich häu­fi­ger den Weg in den Pri­vat­kon­kurs antre­ten als Frauen (39 Pro­zent). Das durch­schnitt­li­chen Schul­den­aus­maß ist auf ins­ge­samt 113.000 Euro (+ 9.000 Euro) gestie­gen. Jenes der Män­ner ist um 10.000 Euro auf 138.000 Euro ange­wach­sen und jenes der Frauen ist um 8.000 Euro auf 77.000 Euro gestiegen. 

„Der doch erheb­li­che Unter­schied zwi­schen Män­nern und Frauen liegt auch an der ver­mehr­ten beruf­li­chen Selb­stän­dig­keit der Män­ner. Häu­fig sind hier unter­neh­me­ri­sche Schul­den inklu­diert und so fal­len ver­gleichs­weise auch die Schul­den­stände deut­lich höher aus“, erklärt Karl-Heinz Götze, Lei­ter Insol­venz beim KSV1870 Insol­venz. Ins­ge­samt deut­lich nied­ri­ger fällt das durch­schnitt­li­che Schul­den­aus­maß (Anm. 66.000 Euro) aus, wenn aus­schließ­lich „echte Pri­vat­schul­den“ aus­ge­wer­tet wer­den. Unter­schie­den nach Geschlech­tern belau­fen sich diese bei Män­nern auf 74.000 Euro, bei den Frauen sind es 53.000 Euro. 

Die Bun­des­län­der und der Zeit­raum für die Entschuldungsdauer
Die größte Dif­fe­renz zwi­schen Mann und Frau gibt es im Wes­ten Öster­reichs. In Vor­arl­berg und Tirol ver­zeich­nen die Män­ner 64 Pro­zent aller eröff­ne­ten Pri­vat­kon­kurse und die Frauen 36 Pro­zent. Am knapps­ten lie­gen Män­ner (59) und Frauen (41 Pro­zent) im Bur­gen­land bei­sam­men. Beim Alters­schnitt sind die 41- bis 60-Jäh­ri­gen am häu­figs­ten von einem Pri­vat­kon­kurs betrof­fen. Die Zahl der unter-25-Jäh­ri­gen im Pri­vat­kon­kurs belief sich im ver­gan­ge­nen Jahr auf zwei Pro­zent, 54.000 Euro sind hier das durch­schnitt­li­che Schul­den­aus­maß je Schuldner. 

Abseits der aktu­el­len Insol­venz­ent­wick­lun­gen geht es für den Gesetz­ge­ber künf­tig auch um das „Instru­ment“ Pri­vat­kon­kurs an sich. In der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit wurde das bereits mehr­fach adap­tiert, aus Sicht des KSV1870 vor allem zulas­ten der Gläu­bi­ger. Die Ent­schul­dungs­dauer wurde von sie­ben auf fünf Jahre ver­kürzt, die Min­dest­quote von zehn Pro­zent zur Gänze abge­schafft. Dadurch wur­den ein­stel­lige Insol­venz­quo­ten zur Regel und Geld­rück­flüsse in Rich­tung der Gläu­bi­ger san­ken spürbar. 

Gerin­gere Zah­lungs­ein­gänge belas­ten die Liqui­di­tät der Betriebe
Mit der Novelle 2021 wurde dann nicht nur ehe­ma­li­gen Selb­stän­di­gen, son­dern auch pri­va­ten Schuld­nern ermög­licht, sich mit­hilfe eines Til­gungs­plans inner­halb von drei Jah­ren (zuvor 5 Jahre) zu ent­schul­den und das hatte eine neu­er­li­che Reduk­tion der Rück­flüsse zur Folge. „Auf­grund all die­ser Neu­re­ge­lun­gen blei­ben Gläu­bi­ger sehr häu­fig auf einem Groß­teil ihrer For­de­run­gen sit­zen“, so der KSV1870 in einer Aus­sendung. For­de­run­gen, die auf­grund erbrach­ter Leis­tun­gen jedoch zurecht bestehen. Die Fol­gen : Gerin­gere Zah­lungs­ein­gänge belas­ten die Liqui­di­tät der Betriebe. 

Ins­ge­samt ent­steht dadurch eine Situa­tion, die nicht nur die wirt­schaft­li­che Balance der Unter­neh­men ins Wan­ken bringt, son­dern auch Arbeits­plätze gefähr­det. Aus die­sem Grund hält der KSV1870 als Gläu­bi­ger­schutz­ver­band daran fest, dass die für Pri­vat­per­so­nen aktu­ell bis Juli 2026 befris­tete Rege­lung einer 3‑jährigen Ent­schul­dungs­dauer im Rah­men eines Til­gungs­plans für Pri­vat­per­so­nen nicht ver­län­gert wer­den sollte. Statt­des­sen sollte zur 5‑jährigen Ent­schul­dungs­dauer zurück­ge­kehrt wer­den, denn diese ist eine fai­rere Lösung für Gläu­bi­ger und Privatpersonen. 

Autor: red/czaak
07.02.2025

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