
Wenn die Chemie nicht mehr stimmt
Auf eine schlecht durchgeführte Scheidung kann für Ehepartner ein böses Erwachen folgen.
Die komplexeste, verletzendste, enttäuschendste und ernüchterndste Phase einer Ehe ist ihr Ende – die Scheidung. Und bei einer aktuellen Scheidungsrate in Österreich von fast 50 Prozent aller Ehen sind enorm viele Menschen von den emotionalen und rechtlichen Problemen einer Scheidung unmittelbar betroffen.
Ein wenig Statistik : Die Scheidungsrate ist in Österreich von 26,5 Prozent im Jahr 1981 auf 47,8 Prozent im Jahr 2008 gestiegen. Die durchschnittliche Ehedauer betrug zuletzt nicht mehr als 9,6 Jahre. In Wien betrug die Scheidungsrate im Jahr 2008 sogar rund 60 Prozent.
Man sieht also, dass die Institution der Ehe hierzulande bei Weitem nicht mehr so hoch gehalten wird, wie dies einmal der Fall war. Bei einer Scheidung spielen allerdings so viele spontane Elemente eine Rolle, dass über die rechtlichen und finanziellen Folgen zunächst nicht ausreichend nachgedacht oder sogar unter den Eheleuten diskutiert wird, als vielleicht nötig wäre.
Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, die Emotionen so weit zu unterdrücken, dass es zu einer einvernehmlichen Scheidung kommt, wie dies in Österreich zuletzt auch mit 87,4 Prozent aller Scheidungen der Fall war. Bei strittigen Scheidungen entschied das Gericht zu knapp 60 Prozent auf Verschulden des Mannes. Und das kann vor allem, wenn ein Kind oder sogar mehrere vorhanden sind, schnell ins Geld gehen.
Mangelnde Objektivität
„Die meisten Eheleute streben eine schnelle, möglichst einfache und faire Scheidung an. Sie scheitern dabei jedoch oft, weil sie zum einen die richtigen Strategien nicht kennen und zum anderen die nötige Objektivität nicht bewahren können“, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Scheidungsexperte Christoph Naske. „Die Folgen der Scheidung richten sich nach der Art der erfolgten Scheidung und betreffen vor allem Unterhalt, Aufteilung des Vermögens und das Sorgerecht für Kinder.“
Sind die Ehepartner seit mindestens einem halben Jahr getrennt und sehen sie die Ehe als unheilbar zerrüttet an, können sie gemeinsam die einvernehmliche Scheidung vor Gericht beantragen. Diese wird im Außerstreitverfahren entschieden.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die beiden Ehepartner hinsichtlich der Scheidung und ihrer Folgen einig sind. Das betrifft die Aufteilung des gemeinsamen Gebrauchsvermögens, die Regelung der gegenseitigen Unterhaltsansprüche, die Obsorge für Kinder und die Unterhaltspflicht für Kinder. Besteht Einigkeit, kann die Scheidung vom Gericht per Beschluss beschieden werden. Kniffliger wird es hingegen bei einer strittigen Scheidung, bei der in der Regel Rechtsanwälte involviert sind. Ein etwas antiquierter Paragraf ist die sogenannte Scheidung wegen einer „schweren Eheverfehlung“, also einer Handlung eines der Ehepartner, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat. Heute sind allerdings Ehebruch und „Verweigerung der Fortpflanzung“ keine „absoluten“ Scheidungsgründe mehr.
Eine Scheidung kann allerdings auch wegen „Auflösung der häuslichen Gemeinschaft“ eingebracht werden, wenn also einer der Ehepartner auszieht. Ansonsten kommen noch „andere Gründe“ in Frage, wie etwa häusliche Gewalt, ansteckende Krankheiten und dergleichen. „Prinzipiell ist Scheidung sowohl für Frauen als auch für Männer wie selbstverständlich auch für deren Kinder ein kritisches Lebensereignis und beeinträchtigt somit das psychosoziale Wohlbefinden sowie die psychische Gesundheit der Betroffenen“, heißt es im Ratgeber Scheidungsfolgen für Männer des österreichischen Sozialministeriums. Vor allem mit für sie negativen Entscheidungen der Obsorge für Kinder und des Besuchsrechts kommen Männer schlechter zurecht als Frauen, so die Analyse.
Einer der bekanntesten und streitbarsten Verteidiger für Männer- und Väterrechte ist der Rechtsanwalt Günter Tews : „Scheidungen können für Männer massive finanzielle Folgen bis hin zur faktischen Existenzvernichtung haben.“