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Wenn die Che­mie nicht mehr stimmt

Auf eine schlecht durch­ge­führte Schei­dung kann für Ehe­part­ner ein böses Erwa­chen folgen.

Die kom­ple­xeste, ver­let­zendste, ent­täu­schendste und ernüch­terndste Phase einer Ehe ist ihr Ende – die Schei­dung. Und bei einer aktu­el­len Schei­dungs­rate in Öster­reich von fast 50 Pro­zent aller Ehen sind enorm viele Men­schen von den emo­tio­na­len und recht­li­chen Pro­ble­men einer Schei­dung unmit­tel­bar betroffen.
Ein wenig Sta­tis­tik : Die Schei­dungs­rate ist in Öster­reich von 26,5 Pro­zent im Jahr 1981 auf 47,8 Pro­zent im Jahr 2008 gestie­gen. Die durch­schnitt­li­che Ehe­dauer betrug zuletzt nicht mehr als 9,6 Jahre. In Wien betrug die Schei­dungs­rate im Jahr 2008 sogar rund 60 Prozent.
Man sieht also, dass die Insti­tu­tion der Ehe hier­zu­lande bei Wei­tem nicht mehr so hoch gehal­ten wird, wie dies ein­mal der Fall war. Bei einer Schei­dung spie­len aller­dings so viele spon­tane Ele­mente eine Rolle, dass über die recht­li­chen und finan­zi­el­len Fol­gen zunächst nicht aus­rei­chend nach­ge­dacht oder sogar unter den Ehe­leu­ten dis­ku­tiert wird, als viel­leicht nötig wäre.
Emp­feh­lens­wert ist es auf jeden Fall, die Emo­tio­nen so weit zu unter­drü­cken, dass es zu einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung kommt, wie dies in Öster­reich zuletzt auch mit 87,4 Pro­zent aller Schei­dun­gen der Fall war. Bei strit­ti­gen Schei­dun­gen ent­schied das Gericht zu knapp 60 Pro­zent auf Ver­schul­den des Man­nes. Und das kann vor allem, wenn ein Kind oder sogar meh­rere vor­han­den sind, schnell ins Geld gehen.

Man­gelnde Objektivität
„Die meis­ten Ehe­leute stre­ben eine schnelle, mög­lichst ein­fa­che und faire Schei­dung an. Sie schei­tern dabei jedoch oft, weil sie zum einen die rich­ti­gen Stra­te­gien nicht ken­nen und zum ande­ren die nötige Objek­ti­vi­tät nicht bewah­ren kön­nen“, sagt der Wie­ner Rechts­an­walt und Schei­dungs­experte Chris­toph Naske. „Die Fol­gen der Schei­dung rich­ten sich nach der Art der erfolg­ten Schei­dung und betref­fen vor allem Unter­halt, Auf­tei­lung des Ver­mö­gens und das Sor­ge­recht für Kinder.“
Sind die Ehe­part­ner seit min­des­tens einem hal­ben Jahr getrennt und sehen sie die Ehe als unheil­bar zer­rüt­tet an, kön­nen sie gemein­sam die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung vor Gericht bean­tra­gen. Diese wird im Außer­streit­ver­fah­ren entschieden.
Eine ein­ver­nehm­li­che Schei­dung setzt vor­aus, dass sich die bei­den Ehe­part­ner hin­sicht­lich der Schei­dung und ihrer Fol­gen einig sind. Das betrifft die Auf­tei­lung des gemein­sa­men Gebrauchs­ver­mö­gens, die Rege­lung der gegen­sei­ti­gen Unter­halts­an­sprü­che, die Obsorge für Kin­der und die Unter­halts­pflicht für Kin­der. Besteht Einig­keit, kann die Schei­dung vom Gericht per Beschluss beschie­den wer­den. Kniff­li­ger wird es hin­ge­gen bei einer strit­ti­gen Schei­dung, bei der in der Regel Rechts­an­wälte invol­viert sind. Ein etwas anti­quier­ter Para­graf ist die soge­nannte Schei­dung wegen einer „schwe­ren Ehe­ver­feh­lung“, also einer Hand­lung eines der Ehe­part­ner, die zur Zer­rüt­tung der Ehe geführt hat. Heute sind aller­dings Ehe­bruch und „Ver­wei­ge­rung der Fort­pflan­zung“ keine „abso­lu­ten“ Schei­dungs­gründe mehr.
Eine Schei­dung kann aller­dings auch wegen „Auf­lö­sung der häus­li­chen Gemein­schaft“ ein­ge­bracht wer­den, wenn also einer der Ehe­part­ner aus­zieht. Ansons­ten kom­men noch „andere Gründe“ in Frage, wie etwa häus­li­che Gewalt, anste­ckende Krank­hei­ten und der­glei­chen. „Prin­zi­pi­ell ist Schei­dung sowohl für Frauen als auch für Män­ner wie selbst­ver­ständ­lich auch für deren Kin­der ein kri­ti­sches Lebens­er­eig­nis und beein­träch­tigt somit das psy­cho­so­ziale Wohl­be­fin­den sowie die psy­chi­sche Gesund­heit der Betrof­fe­nen“, heißt es im Rat­ge­ber Schei­dungs­fol­gen für Män­ner des öster­rei­chi­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums. Vor allem mit für sie nega­ti­ven Ent­schei­dun­gen der Obsorge für Kin­der und des Besuchs­rechts kom­men Män­ner schlech­ter zurecht als Frauen, so die Analyse.
Einer der bekann­tes­ten und streit­bars­ten Ver­tei­di­ger für Män­ner- und Väter­rechte ist der Rechts­an­walt Gün­ter Tews : „Schei­dun­gen kön­nen für Män­ner mas­sive finan­zi­elle Fol­gen bis hin zur fak­ti­schen Exis­tenz­ver­nich­tung haben.“

Autor:
26.03.2010

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