EU-Datenschutz-Grundverordnung ernst nehmen
Den Unternehmen läuft die Zeit davon, warnt die Wirtschaftskammer.
In einem Jahr ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit anzuwenden. Obwohl die Zeit bereits knapp ist und bei Verstößen gegen die Verordnung sehr hohe Strafen drohen, warten viele Unternehmen mit den Vorbereitungen noch zu, einige wissen noch gar nicht darüber Bescheid. Die Wiener Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wien und der Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) setzen daher verstärkt auf Aufklärung und raten allen Unternehmen, die Angelegenheit ernst zu nehmen.
„Auch wenn ein Jahr lange klingen mag, sollten die Unternehmen den notwendigen Zeitbedarf nicht unterschätzen. Umfang und Komplexität der erforderlichen Veränderungen benötigen oft eine längere Vorbereitungs- und eine entsprechende Implementierungszeit“, mahnt Martin Puaschitz, Obmann der Wiener Fachgruppe UBIT. Anton Jenzer, Präsident des DMVÖ, ergänzt: „Wer sich jetzt noch nicht damit beschäftigt hat, ist schon sehr spät dran.“
Weitreichende Auswirkungen
Durch die Verordnung werden zum einen die Nutzerrechte wesentlich gestärkt. So müssen beispielsweise Unternehmen vor der digitalen Kontaktaufnahme mit Personen, die keine Kunden sind, deren Zustimmung einholen. Diese muss „unmissverständlich und freiwillig durch eine aktive Handlung“ erfolgen. Zum anderen wird durch die neue Verordnung den Unternehmen auch in puncto Datensicherheit mehr Verantwortung auferlegt. Ist ein tatsächlicher Datenmissbrauchsfall oder Datendiebstahl eingetreten und sind dadurch negative Folgen zu erwarten, müssen die Behörden sowie auch alle Betroffenen unverzüglich benachrichtigt werden, wobei die Risiko-Folgenabschätzung den Unternehmen obliegt.
Die Strafen bei Rechtsverletzungen sind dabei bewusst empfindlich hoch angesetzt, um zu zeigen, dass die Sache ernst genommen wird. Die Höchststrafe beläuft sich auf 20 Millionen Euro oder 4 Prozent vom weltweiten Umsatz, je nachdem was höher ist, um auch Giganten wie Facebook oder Google in die Pflicht zu nehmen. Seit kurzem liegt auch das „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“, in dem die nationalen Ergänzungen der DSGVO definiert werden, dem Nationalrat zur Begutachtung vor. Somit sind nun alle Eckdaten der neuen Datenschutz-Verordnung weitgehend bekannt. Daher raten die beiden Experten dringend, sich ab sofort damit zu beschäftigen.