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27. April 2024

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Rot-Weiß-Rot-Karte wird attraktiver

Rot-Weiß-Rot-Karte wird attraktiver© piqs.de/cmartin

Der Ministerrat beschließt, Hürden für internationale Start-Ups zu senken.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll praxistauglich reformiert und um ein neues Start-Up-Visum ergänzt werden. „Wir machen die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver, indem wir bürokratische Hürden abbauen und den Zugang vereinfachen. Davon profitieren vor allem innovative Start-Ups und Uni-Absolventen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des Beschlusses im Ministerrat. „Österreich soll ein Start-up-Magnet werden. Deshalb wollen wir eine klare Verbesserung für Start-up-Gründer aus Drittstaaten“, sagte Staatssekretär Harald Mahrer.
Derzeit ist es einem Gründer aus einem Drittstaat nur schwer möglich in Österreich Fuß zu fassen. Daher wird künftig im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte eine eigene Kategorie für Start-Up-Gründer eingeführt. Wenn die Voraussetzungen passen, ist auf diesem Weg eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für zwei Jahre möglich.

Auch für Bachelors
Als weiterer Schritt wird die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Bachelor- und Doktorratsabsolventen ausgeweitet. Bisher waren nur Master- und Diplomstudien umfasst. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten künftig zwölf statt sechs Monate Zeit haben, um nach dem Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Praxis zeigt, dass die aktuelle Suchdauer zu kurz angesetzt ist.
Zusätzlich wird das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen dahingehend geändert, dass Sprachkompetenz und Berufserfahrung im Gegensatz zum Kriterium des Alters aufgewertet werden. Damit haben auch ältere Fachkräfte mit qualifizierter Berufs- und Spracherfahrung eine Möglichkeit, die RWR-Karte zu erlangen. „Unsere Reform nützt dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Unabhängig davon müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern“, sagte Mitterlehner.

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red/stem, Economy Ausgabe Webartikel, 20.03.2017