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26. April 2024

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SmartPhones und Tablets als Registrierkasse

SmartPhones und Tablets als Registrierkasse© Bilderbox.com

Unternehmen müssen im Zuge der neuen Registrierkassenpflicht nicht zwingend Registrierkassen anschaffen. Es gibt innovativere Lösungen.

Die auf elektronische Zahlungsmittel spezialisierte Wirecard CEE hat ihre mobile Point-of-Sale (mPOS) Lösung an die österreichische Registrierkassenpflicht angepasst. Ein Smartphone oder ein Tablet wird mit dem mobilen Kartenlesegerät von Wirecard nun auch zur mobilen Registrierkasse. Das System erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die Bundesabgabenordnung wie auch die Kassenrichtlinie.

Modernisierung vom fixen Kassenterminal
Händler können mit der accept by Wirecard genannten App Zahlungen mit Karte oder bar abwickeln und dem Kunden auch einen Beleg aushändigen, ausgedruckt oder per 
E-Mail. Die neue Alternative zu stationären Kassenterminals eignet sich für alle Branchen die von der neuen Verordnung betroffen sind. Der österreichische Staat übernimmt zudem den Anschaffungspreis der Karten-Lesegeräte.
„Mit Inkrafttreten der neuen Regelung werden voraussichtlich rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe ihre Registrierkassen tauschen müssen, primär gilt das für Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Mit unserer mPOS-Technologie schaffen wir für jeden Unternehmer die Basis, Zahlungen schnell, sicher und gesetzeskonform abzuwickeln“, erläutert Roland Toch, Managing Director Wirecard CEE.

NFC als Ergänzung
Via Bluetooth verbindet sich der Chip & PIN Reader von Wirecard mit dem Smartphone oder Tablet des Händlers. NFC-Lesegeräte (Near-Field-Communications) zur Akzeptanz kontaktloser Zahlungen folgen in Kürze. Die Kartenlesegeräte akzeptieren aktuell Kreditkarten etwa von MasterCard und Visa sowie in- und ausländische Maestro- oder V PAY-Debitkarten.
Funktionen wie tagesaktuelle Transaktionsübersicht, persönliche Kontoverwaltung, lokale Steuersätze stehen dem Händler ebenso zur Verfügung wie die Möglichkeit für Zahlungsstornos oder Erstattungen. Ein Mindestumsatz ist nicht nötig. In Österreich besteht seit 1.1.2016 die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung digitaler Registrierkassen- und Archivierungssystemen ab einem Jahresumsatz von 15.000,- und Barumsätzen über 7.500,- .

Links

ECONOMY NATIVE AD, Economy Ausgabe Webartikel, 15.08.2016