Mehr Geld für den Breitbandausbau
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Die EU will rund 300 Millionen Euro für mehr Bandbreite lockermachen. Und Österreich will davon profitieren.
Das Verkehrsministerium will bis 2013 40 Mio. Euro bereitstellen, um Investitionen in das Breitbandnetz Österreichs zu fördern. Die Mittel stammen aus dem Verkehrsministerium und vom EU-Konjunkturprogramm ELER. Die Ausschreibung soll dieser Tage beginnen, kündigte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) kürzlich an.
Regierungsziel ist es, bis 2013 eine „weitgehend flächendeckende Versorgung mit zumindest 25 Megabit pro Sekunde“ zu erreichen. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes seien schon die Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Netzausbau geschaffen. Bis Jahresende soll die Machbarkeitsstudie für einen Glasfaserkataster vorliegen. Bures unterstützt auch die Einrichtung eines „IKT-Kompetenzzentrums“ (Informations- und Kommunikationstechnologie), das die Zusammenarbeit der vier mit dem Thema befassten Ministerien „optimieren“ und als zentrale Ansprechstelle für alle IKT-Angelegenheiten dienen soll.
Telekom-Austria-Chef Hannes Ametsreiter erinnerte im Rahmen einer Pressekonferenz an das im Juli vorgestellte Investitionsprogramm seines Unternehmens, das mittlerweile Frau und Herr Österreicher aus der Werbung kennen. Eine Milliarde soll in den Ausbau des Festnetzes fließen, eine halbe Milliarde in die Mobiltelefonie. „Das 125 Jahre alte Kupferkabel wird abgelöst“, so Ametsreiter, wobei die neuen Glasfaserkabel zusätzlich verlegt werden, sodass kein Kunde etwas verändern muss. 900.000 Haushalte werden im Rahmen des Investitionsprogrammes an die neue Technologie angeschlossen.
Breitband aus EU-Sicht
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes rechnet mit Investitionen in der Höhe von 300 Mrd. Euro in den nächsten zehn Jahren für „rasche und superschnelle europäische Breitbandnetze“. Die Kommission stellte aus diesem Grund letzte Woche neue Leitlinien für staatliche Beihilfen in diesem Bereich vor. Mit diesem transparenten Instrument soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Förderung von Investitionen „ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen“ ermöglicht werde.
In den Leitlinien wird unter anderem erläutert, wie öffentliche Mittel für den Ausbau der Breitbandgrundversorgung wie auch für Zugangsnetze der nächsten Generation in Gebieten bereitgestellt werden können, in denen private Betreiber keine Investitionen tätigen. Dabei wird unterschieden zwischen wettbewerbsbestimmten Gebieten („schwarze Flecken“), in denen keine staatlichen Beihilfen erforderlich sind, und Gebieten, in denen der Ausbau von Breitbandnetzen unrentabel ist beziehungsweise die in dieser Hinsicht unterversorgt sind („weiße“ und „graue Flecken“) und in denen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen staatliche Beihilfen gerechtfertigt sein können. Gerade in Österreich ist das ein nicht zu vernachlässigendes Thema.
Diese Unterscheidung wird dann auf die Situation der NGA-Netze (Next Generation Access) übertragen. Hier müssen die Mitgliedstaaten nicht nur die vorhandene NGA-Infrastruktur berücksichtigen, sondern auch konkrete Investitionspläne von Telekommunikationsunternehmen zum Aufbau solcher Netze in naher Zukunft. In den Leitlinien wird eine Reihe wichtiger Absicherungsmaßnahmen (etwa die Erstellung einer detaillierten Breitbandkarte, offene Ausschreibungsverfahren, Verpflichtung zur Zugangsgewährung, Technologieneutralität und Rückforderungsmechanismen) festgelegt, um den Wettbewerb zu fördern und zu vermeiden, dass Privatinvestitionen verdrängt werden.