Unabhängiges Magazin für Wirtschaft und Bildung

27. Juli 2024

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Systemerhalter und Innovatoren in der Krise

Systemerhalter und Innovatoren in der Krise© Pexels.com/hitesh choudhary

IKT-Anbieter zwischen eigenem Mitarbeiterschutz sowie Erfüllung von aktuellem Bedarf und Zukunftschancen ihrer Geschäftskunden. Digitalisierung ermöglicht Bildung, Arbeit, betriebliche Produktionsprozesse und Ausgleich von Umsatzreduktionen.

(Christian Czaak) Klassische IKT-Dienstleister und spezialisierte Digitalisierungsanbieter müssen derzeit eine herausfordernde Gratwanderung bewältigen. Während Branchen wie Gesundheitswesen, Lebensmittelhandel oder klassische Infrastrukturversorger wie Post oder Müllabfuhr primär den privaten Versorgungsbereich sicherstellen, verantwortet die IKT- und Digitalbranche etwa IT-Betrieb, Lieferketten und Internet-Security ihrer betrieblichen Kunden quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen.

Viele Betriebe organisatorisch nicht auf Krise vorbereitet
Parallel setzt die IT-Branche die behördlichen Empfehlungen und Erlässe beim gesundheitlichen Schutz ihrer Mitarbeiter um und zur Verschränkung beider Verantwortungsbereiche dienen für derartige Krisenfälle vergleichsweise bereits vorhandene „Business-Continuity-Pläne“. „Aktuell sehen wir besonders viel Nachfrage bei der Erhöhung von Bandbreiten, Virtual-Private-Network (VPN)-Zugängen sowie Konzepte für „Smart Working & Home-Office“, sagt Peter Lenz, Managing Director der Region Alpine bei T-Systems, zu economy.

Im Gespräch zur aktuellen Krisensituation bemerkt Lenz auch, dass viele Unternehmen keine Krisenpläne gehabt hätten und erst jetzt beginnen müssen diese zu erstellen und umzusetzen. „Das betrifft eher kleine und mittelständische Betriebe, bei großen Konzernen und Industrieunternehmen ist das nicht der Fall“, so der T-Systems Experte zum aktuellen Lerneffekt. Gefragt nach Branchen, die aktuell besonderen Bedarf an den angeführten Diensten haben, nennt Lenz insbesondere Telkos, Gesundheitseinrichtungen, Infrastrukturbetreiber und Produktionsbetriebe.

Infrastruktur für Heimarbeit und Internet-Security als zentrale IT-Themen
Die zwei zentralen technologischen Themen seien hier derzeit die technische Infrastruktur für die Heimarbeit und der Bereich Sicherheit. Die Security-Experten von T-Systems sehen bereits eine Zunahme an Cyber-Attacken und empfehlen Unternehmen sich raschest vorzubereiten, da innerhalb kurzer Zeit mehr und gezielte Angriffe gerade auf Mitarbeiter im Home-Office erwartet werden.

„Ein sicherer Zugriff vom Home-Office auf die Business-Applikationen des eigenen Unternehmens kann nur gewährleistet werden, wenn die VPN-Zugänge in das Firmennetzwerk dem erhöhten Bedarf gerecht werden“, erläutert Thomas Masicek, Head of Cyber-Security der Alpine Region von T-Systems, gegenüber economy.

Als zusätzliche Unterstützung für seine Unternehmenskunden hat T-Systems nun etwa auch neue Lizenzmodelle für die wichtigsten Remote-Lösungen erarbeitet, um diese Services während der Krisenzeit zu reduzierten Preisen anbieten zu können. „Wir verfügen zudem über zentrale Plattformen für VPN-Zugangsmöglichkeiten, die extrem rasch mit der technischen Infrastruktur von Unternehmen verknüpft werden können“, unterstreicht Masicek.

Verantwortung für kritische Infrastruktur und Dienste für virtuelle Meetings
Ein anderer wichtiger IT-Dienstleister ist Kapsch BusinessCom. Das Tochterunternehmen der Kapsch-Gruppe betreut beispielsweise wichtige Infrastrukturbetreiber wie die Gas Connect oder den ORF, relevante Finanzdienstleister wie die Volksbank oder die Allianz Versicherung, die technische Infrastruktur der meisten Bankomat-Kassen und dazu auch viele Gesundheitseinrichtungen und Spitäler. Ein aktuell besonders relevanter Bereich im Rahmen der angebotenen Services liegt auch hier beim Thema Home-Office bzw. -Working.

Kapsch setzt hier etwa auf Anwendungen, wo virtuelle Meetings mit speziellen Messaging-, Dateifreigabe- oder Videoanruffunktionen umgesetzt werden (Anm. Cisco Webex Enterprise) oder auch Chats, Besprechungen, Dateien und Apps zu managen (Anm. „Microsoft Team“). Auch komplette virtuelle Desktops können eigens gesichert genutzt werden (Anm. „Citrix Remote Workspace“). Zentrales Thema für das standortunabhängige Arbeiten sind auch hier gesicherte Virtual-Private-Network-Strukturen.

"Remote- und Home-Office Arbeitsplätze müssen aktuell besonders rasch zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl explodiert regelrecht. Das ist eine enorme Belastung nicht nur für die Infrastruktur, sondern insbesondere auch für die Menschen in den IT- und Security-Abteilungen unserer Kunden und Partner", so Jochen Borenich, Mitglied des Vorstands bei Kapsch BusinessCom. "Wir sind bereit und unterstützen unsere Kunden rasch und einfach bei Einführung wie Erweiterung derartiger Remote-Working und Collaboration-Lösungen und berücksichtigen dabei alle Anforderungen im Bereich IT-Infrastruktur und -Sicherheit ", betont Borenich gegenüber economy.

Digitale Zahlungsformen für den stationären Handel und Webshops
Ein digitaler IT-Dienstleister, dessen Produkte und Services nicht nur Handels- und Dienstleistungsbetrieben bei ihren Online-Shoppingportalen dienen, sondern nun auch die menschlichen Kontakte im lokalen Handel vereinfachen und reduzieren können, ist der Zahlungsdienstleister Wirecard. Als auch international führendes Unternehmen für digitale Finanztechnologien kümmert sich Wirecard um die einfache und sichere Integration aller gängigen elektronischen Zahlungsformen wie Kreditkarten, Sofort oder PayPal in diverse Web-Shops und immer öfter auch im klassischen stationären Handel.

Gemeinsam mit den Softwarespezialisten von wirecube hat Wirecard kürzlich für den Lebensmittelhändler Billa eine neue Zahlungslösung entwickelt. Mittels der Billa Scan & Go-App können Kunden einkaufen und direkt in der App bezahlen. Nach dem Zahlvorgang wird automatisch eine digitale Rechnung übermittelt, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für wiederkehrende Zahlungen können die Zahlungsinformationen direkt in der App abgespeichert werden und zudem ist auch der jö Bonus Club integriert.

Zielgruppenadäquate Innovation zur Erschließung neuer Märkte
Ganz aktuell hat Wirecard nun für europäische Händler eine neue Lösung für den schnelleren Zugang zum chinesischen Markt entwickelt. Händler können dabei rasch und einfach die bei Chinesen sehr beliebte Zahlungsmethode WeChat Pay in ihrem Online-Shop integrieren und damit können dann die Chinesischen Konsumenten online und per App bei diesen Händlern einkaufen und ihre Einkäufe direkt mittels WeChat Pay bezahlen.

„Diese Lösung ist ideal für europäische Händler, die im wachsenden chinesischen E-Commerce-Markt Fuß fassen wollen. Das Komplettangebot umfasst zudem die Logistik und Verzollung, die von der Schweizerischen Post übernommen werden, sowie Beratung und Trainings, damit Händler möglichst schnell und effektiv liefern können“, erläutert Christian Reindl, EVP Sales Retail bei Wirecard. "Wir freuen uns über den Launch dieses neuen Angebots und darauf, noch mehr Händler an Bord zu nehmen“, so Reindl.

(Anm. der Redaktion: economy wird weiter über aktuelle Business-IT-Themen im Kontext mit der Corona-Krise berichten)

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 20.03.2020

Schluss mit Großteil der Corona-Maßnahmen

Schluss mit Großteil der Corona-Maßnahmen© economy

Arbeitslosigkeit bringt weit mehr Leid und Schaden als Corona und Grippe zusammen. Eine volkswirtschaftliche Betrachtung der existenziellen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen unter Einhaltung ethischer Grundsätze.

(Christian Czaak) Ein möglicherweise gewagter Vergleich – aber: was wäre, wenn das nach aktuellen Erkenntnissen vergleichsweise ungefährlichere Corona-Virus wie das Grippe-Virus gehandhabt worden wäre oder zumindest in Bälde werden würde? Und was wäre, wenn krankheitstodesgeile Medien genauso unaufgeregt wie bei Grippe-Themen wären und sich Politiker entsprechend nicht mehr von ihnen hertreiben lassen müssten oder würden?

Regierungen auf der ganzen Welt empfehlen oder erlassen aktuell in Abstimmung mit medizinischen Experten Verordnungen an Bürger und Unternehmen. Bedingt durch die Corona-Pandemie steht dabei die Gesundheit der Menschen im Mittelpunkt, wo auf Basis bisheriger Erfahrungen insbesondere ältere Menschen ab 65 Jahren mit schweren Vorerkrankungen gefährdet sind.

Vergleichsweise harmloser Verlauf bei Corona-Infektion
Bei jüngeren oder mittelalten Menschen bis 65 Jahre gibt es nahezu ausnahmslos einen harmlosen Verlauf, der ohne stationär-klinische Behandlung heilbar ist. Ärztlichen Einschätzungen zufolge ist der Krankheitsverlauf körperlich zumeist weniger belastend als etwa bei einer Grippeerkrankung. „Es gibt auch Corona-Infektionen ganz ohne Symptome und Personen, die sich gar nicht infizieren“, so Heinz Burgmann, leitender Infektionsmediziner der MedUni Wien in einem Medienbericht.

Über 65 Jährige am geringsten von Grippe betroffen
In Österreich werden mit der Grippe laut der nationalen Agentur für Gesundheit (AGES) für 2018/2019 die Anzahl von 1.373 Todesfällen „mit der saisonalen Influenza assoziiert“ und in der aktuellen Saison 2019/2020 die Anzahl von 643 Todesfällen (Stand 4. März). Am stärksten betroffen von der Grippe sind übrigens die 0 bis 4 jährigen, vor den 5 bis 14 jährigen, mit größerem Abstand vor den 15 bis 64 jährigen - und mit noch größerem Abstand vor den über 65 jährigen. Bei der Grippe sind also über 65-jährige Menschen am geringsten betroffen.

Weltweit 110.000 Grippe-Tote versus 13.000 Corona-Tote
Bezüglich Corona-Virus sind in Österreich aktuell 3.244 Menschen infiziert (Stand 22.03 - nachmittag). 16 Menschen sind gestorben und neun Menschen gelten als wieder geheilt. Alle 16 gestorbenen Menschen hatten schwere Vorerkrankungen. Weltweit reden wir aktuell von rund 110.000 Grippe-Toten und exakt 13.059 Corona-Todesfällen bei derzeit insgesamt 308.127 Corona-Infizierten (rund 4%-ige Todesrate).

Deutschland mit 165.000 Grippe-Kranken und 22.364 Corona-Infizierten
In Deutschland gibt es bei der Grippe aktuell rund 165.000 labordiagnostisch bestätigte Erkrankte seit Herbst 2019. 23.600 Fälle (rund 15 Prozent) wurden hier über den gesamten Zeitraum in Kliniken behandelt. 265 Menschen starben bis dato an den Folgen der Grippe. Corona-Infizierte gibt es in Deutschland aktuell 22.364. Gestorben am Virus sind 84 Menschen (ebenso 4 %). 239 gelten als wieder geheilt. (Zahlen Robert Koch-Institut und John Hopkins University vom 22. März - 13.00 Uhr).

Corona mit 81 Prozent milder Verlauf, 14 Prozent Behandlungsnotwendigkeit und 5 Prozent lebensgefährliche Umstände
Weltweit sind 93.790 ehemals Corona-Infizierte wieder gesundet. In China sind das 59.433 und auch im schwer betroffenen Italien sind 6.072 Menschen wieder geheilt. Laut den Erfahrungen in China verlaufen 81 Prozent der Corona-Krankheitsfälle mild, 14 Prozent brauchen medizinische Behandlung bzw. nehmen einen ernsteren Verlauf und rund 5 Prozent sind lebensgefährlich (Zahlen John Hopkins University vom 22. März - 13.00 Uhr).

Vergleichsweise drastische Maßnahmen der Regierungen
Um nun die Corona-Krankheitsfälle möglichst einzuschränken und insbesondere Ansteckungen zu verhindern, haben Regierungen in aller Welt teilweise drastische Maßnahmen angeordnet. Im Wesentlichen geht es darum ältere und bereits immungeschwächte Menschen zu schützen. Auch in Österreich sind mehrere entsprechende Maßnahmen angeordnet und das betrifft insbesondere die Reduktion der sozialen Kontakte.

Weltweite Rezessionsangst und Depressionsgefahr
Massiv betroffen von dieser Kontaktreduktion sind auch Unternehmen. Nach der Anordnung zur Heimarbeit folgt der behördliche Erlass zur Schließung ganzer Branchen - von Hotellerie über Gastronomie und Handel bis zu Gewerbe oder Dienstleistung. Auch Baubranche und Produktionen sind betroffen. Eingeschränkt geöffnet sind Lebensmittelhandel, Apotheken oder Banken. Tourismus und Flugverkehr sind de facto komplett zum Erliegen gekommen. Weltweit herrscht Rezessionsangst und Depressionsgefahr.

Bis zu 400.000 bedrohte Existenzen in einer Woche allein in Österreich
Regierungen inklusive Österreich sowie die EU haben parallel umfangreiche wirtschaftliche Hilfspakete in Höhe hunderter Milliarden geschnürt mit sofort nutzbaren Maßnahmen wie Kurzarbeit, Lohnfortzahlung oder Kreditgarantien. Trotzdem sind allein im vergleichsweise kleinen Österreich nach einer Woche bereits rund einhunderttausend neue Arbeitslose gemeldet. Durchschnittlich betrachtet bedeutet das drei- bis vierhunderttausend (300.000 bis 400.000) existenziell bedrohte Menschen. In einer Woche – und allein in Österreich.

Experten warnen vor volkswirtschaftlichen Folgen
Der Niedergang einer betrieblichen Existenz mit der daraus folgenden Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter bedeutet für die betroffenen Menschen im Regelfall immenses Leid. Soziale Einsamkeit und Ächtung, in vielen Fällen auch Obdachlosigkeit, eine schlechtere Gesundheitsversorgung bzw. Krankheit, bis hin zu erhöhter Sterblichkeit sind die Folgen. Experten warnen bereits jetzt vor den volkswirtschaftlichen Folgen und gesundheitlichen Belastungen allein auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklungen.

Krankheit und höheres Sterblichkeitsrisiko bei Arbeitslosigkeit
Die Med-Uni Magdeburg hat zu den gesundheitlichen Auswirkungen eine repräsentative Studie (mehr als 1.000 Befragte) erstellt: „Häufige objektive Gesundheitsfolgen von Arbeitslosigkeit sind etwa erhöhte chronische Krankheiten und höhere Medikamentendosen. Subjektive Gesundheitsfolgen etwa sind Schlaf- und Herzbeschwerden, Depressivität, mehr Alkohol- und Nikotinkonsum, Verlust sozialer Bindungen und sozialer Identität sowie Verschlechterung der Familienbeziehungen.“ Das Resümee der Mediziner: „Arbeitslose werden deutlich häufiger stationär behandelt.“ Und: „Arbeitslose unterliegen einem höheren Sterblichkeitsrisiko.“

Die ökonomischen Folgen von Arbeitslosigkeit
Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung hat auch die ökonomischen Folgen zusammengefasst: „Arbeitslosigkeit ist ein Problem für die gesamte Gesellschaft. Sie kann auch für nahe Angehörige eine gravierende Beeinträchtigung der Lebenschancen bedeuten. Gesamtgesellschaftliche Folgen sind u.a. Verlust von Steuern und Sozialabgaben, hohe volkswirtschaftliche Kosten für Arbeitslosengeld, Verlust der Kaufkraft und damit Reduzierung der Binnennachfrage, Anstieg der Kriminalität, politische Instabilität sowie weitere Kosten zur Behebung bzw. Linderung der individuellen Folgen“, so die Erkenntnisse der Experten.

Bei Grippe keine Verordnungen betreffend Quarantäne und Betriebsschließungen
An dieser Stelle sei nun zumindest die Frage gestattet, warum diese Corona-Krankheit nicht genauso wie eine Grippe-Krankheit betrachtet und gehandhabt werden kann. Trotz weitaus mehr Grippe-Fällen mit einem gefährlicheren Krankheitsverlauf und mehr Todesfällen, gibt es hier keine Verordnungen betr. Quarantäne, Home-Office und Betriebsschließungen mit zerstörten Existenzen und hunderttausenden von Arbeitslosen.

Medienhype treibt Politiker vor sich her
Der Ordnung halber sei angefügt, dass es bei der Grippe auch keinen derartigen Medienhype mit stundenlangen TV-Sondersendungen und täglichen Zeitungsaufmachern gibt, die Politiker entsprechend vor sich hertreiben. Aber vielleicht können zumindest seriöse Medien auch ein wenig sachlicher werden und ähnliche volkswirtschaftliche oder wenigstens gesundheitspolitische Rechnungen anstellen.

Genügend Spitalsressourcen für schwere Corona-Fälle
Das Gesundheitswesen wäre rein rechnerisch von den vergleichsweise harmloser verlaufenden Corona-Fällen mit Sicherheit weniger belastet. Die Vergleichszahlen mit der Grippe belegen eindeutig, dass für die schweren Corona-Fälle (5 Prozent !) mehr Spitalsressourcen da sein würden, als das jetzt der Fall ist. Und nochmals: ältere Menschen sind in Relation weit geringer von der Grippe betroffen, dafür jetzt von Corona mehr betroffen. Bei den Jüngeren ist es umgekehrt.

Schutzmaßnahmen nur für Gesundheitswesen und Altenpflege
Was es neben den (sinnvollen) Zutrittsbarrieren in Gesundheitswesen und Altenpflege braucht sind genügend Schutzmaßnahmen von Ärzten und Pflegepersonal (Masken und Anzüge). Ansonsten braucht es für mündige Menschen maximal noch Vorsichtsempfehlungen und Schutzmaßnahmen beim Thema soziale Kontakte mit Grippe-Kranken und älteren Familienmitgliedern.

Maßnahmen bringen weitaus mehr Leid als Corona und Grippe zusammen
Ob es die auch in massiven Grippe-Zeiten unüblichen Schulschließungen braucht ist schon fraglich. Und noch fraglicher sind die Betriebsschließungen. In Summe, national wie international, entstehen aus den Maßnahmen mehr Leid und Schaden sowie „unterm Strich“ möglicherweise auch mehr Todesfälle als bei Corona und Grippe zusammen. Also: Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen gäbe es, wenn das Corona-Virus wie das Grippe-Virus gehandhabt werden würde? Zumindest diese Frage muss mittlerweile erlaubt sein.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 20.03.2020
Unabhängiges Magazin für Wirtschaft und Bildung 27.07.2024
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38 Milliarden als neues Hilfspaket

38 Milliarden als neues Hilfspaket© Andy Wenzel/BKA

Bundesregierung steigert Corona-Hilfe für Wirtschaft und Arbeitnehmer massiv. Neben bisherigen 4 Milliarden weitere 34 für Kredit-Haftungen, besonders betroffene Branchen und Steuer-Stundungen. Familienbetriebe und Kleinunternehmen schöpfen neues Vertrauen.

(red/czaak) Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erweitern die Unterstützung für Österreichs Unternehmen und seine Mitarbeiter. Mit dem nunmehr auf in Summe 38 Milliarden Euro erhöhten Hilfspaket sollen sowohl Entlassungen verhindert wie auch Betriebsfortführungen ermöglicht werden.

„Koste es, was es wolle“
„Koste es, was es wolle“, unterstreicht Bundeskanzler Sebastian Kurz und auch Wirtschaftskammerboss Harald Mahrer (ÖVP) spricht von einem „wichtigen Zeichen der Ermutigung.“ Die Bundesregierung zeige, dass „sie in dieser schweren Krise ohne Wenn und Aber an der Seite der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter stehe.“

Neben den bisherigen 4 Milliarden kommen nun 9 für Kredit-Haftungen sowie 15 für besonders betroffene Branchen und 10 Milliarden für Stundungen von Steuern. Details für rasche und unbürokratische Umsetzung sind in Ausarbeitung. Die ersten Maßnahmen sollen bereits Anfang kommender Woche umgesetzt werden.

Länder begrüßen neues Paket und intensivieren Betriebsunterstützung
Die aktuelle Ausweitung des Unterstützungspaketes wird auch von den Bundesländern begrüßt. „Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung einen sehr konsequenten und mutigen Schritt gesetzt“, betont etwa Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), Landeschefin von Niederösterreich.

Die Niederösterreichische Wirtschaftskammer hat bereits letzte Woche eine pro-aktive Informationsoffensive gestartet, wo Unternehmen täglich über alle aktuellen Unterstützungsmaßnahmen informiert werden. Neben einer übersichtlichen und verständlichen Darstellung sind zu allen einzelnen Punkten direkte Ansprechpersonen oder weiterführende Details angeführt.

Proaktive Informationsoffensive der Niederösterreichischen Wirtschaftskammer
Aktuell enthalten für Niederösterreichische Betriebe (Anm. Stand Donnerstag, 19. März) sind neben Themen wie Kredit-Haftungen, Kurzarbeit und Übernahme der Dienstgeberbeiträge, auch direkte Links mit Formularen für Steuererleichterungen, die Aussetzung der Grundumlagen-Vorschreibung sowie juristische Erläuterungen für Mietzinsminderungen. Auch eine aktuelle „Schließungsliste“ mit exakter Anführung, welche Betriebe von den behördlichen Erlässen betroffen sind, ist angeführt.

„Die Krise hat unseren Betrieben den Boden unter den Füßen weggezogen. Jetzt ist wichtig, dass die Gelder möglichst rasch bei den Betrieben ankommen“, ergänzt Jochen Danninger (ÖVP), Wirtschaftslandesrat von Niederösterreich. „Kein Betrieb wird in dieser schweren Zeit allein gelassen.“ Von Economy befragte Weinviertler Kleinunternehmen wie Friseure, Schuster, Optiker zeigen sich über die Hilfspakete bereits informiert. „Wir vertrauen nun auf die rasche und unbürokratische Umsetzung“, so der einstimmige Tenor der kleinen Familienbetriebe.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 17.03.2020

Massive Schieflage für Unternehmer bei Corona-Kurzarbeit

Massive Schieflage für Unternehmer bei Corona-Kurzarbeit© Privat Kanzlei Unger

Für Betriebe sind in neuer Kurzarbeits-Regelung bei Bemessung von Urlaubsgeld und bei Lohnberechnung massive Schieflagen enthalten. Es geht um mögliche Mehrkosten von hunderten Millionen Euro pro Monat und in feiertagsstarken Monaten um fast 2 Milliarden Euro. Ein Expertenkommentar von Johannes Unger, Steuerberater.

Als Steuerberatungskanzlei für Freiberufler, Familienbetriebe und Mittelstand versuchen wir aktuell unsere Klienten bei allen betriebswirtschaftlichen Entwicklungen am Laufenden zu halten. Ein Bestandteil davon ist die Lohnverrechnung und da zeigen sich nun bei der corona-krisenbedingten Maßnahme der Kurzarbeit eklatante Schieflagen und Unsicherheiten mit einer massiven Zusatzbelastung der betroffenen Unternehmen und Dienstgeber.

Bemessungsgrundlage für Berechnung Urlaubsgeld und Feiertagsentgelt
In der aktuellen Vereinbarung der Sozialpartner zum Thema Kurzarbeit ist beim Punkt VII „Allgemeine Bestimmungen – Ziffer 3“ festgehalten, dass – Zitat: „Für die Bemessung des Urlaubsentgeltes ist die ungekürzte (sic) tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit zu Grunde zu legen.“

Diese Bestimmung bedeutet, dass dem Dienstnehmer bei einer z.B. 90 %-igen Reduktion der Arbeitszeit trotzdem der Urlaubsanspruch für die (volle) Normalarbeitszeit zusteht. Ein praktisches Rechenbeispiel: Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Kurzarbeit reduziert das nun auf 4 Stunden. Als Basis für die Berechnung des Urlaubsanspruchs bleiben jedoch die 40 Stunden maßgeblich.

340 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten
Zur besseren Veranschaulichung um welche Beträge es hier geht, dient eine (exakte) Berechnung: Auf Basis eines Gehalts von Euro 2.500 brutto sowie einer Reduktion der Arbeitszeit auf 10 Prozent ergeben sich beim Urlaubsentgelt ein Mehraufwand von 340,- Euro je Mitarbeiter und Monat. Hochgerechnet auf eine Million Dienstnehmer in Kurzarbeit mit einer Reduktion der Arbeitszeit um 90 Prozent ergibt das 340 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten für die Dienstgeber pro Monat.

In feiertagsstarken Monaten wie etwa April, Mai oder Juni wirkt sich eine weitere Bestimmung noch weitaus dramatischer aus. In der AMS-Bundesrichtlinie ist unter Punkt 6.7. „Verrechenbare Ausfallstunden“ im vorletzten Absatz geregelt, dass an Sonn- und Feiertagen, an denen im Betrieb im Normalfall nicht gearbeitet wird, kein Ausfall wegen Kurzarbeit eintreten kann.

Über 1,8 Milliarden an Mehrkosten durch Feiertage und Urlaubsgeld
Im April gibt es heuer einen Feiertag, im Mai zwei und im Juni ebenfalls zwei Feiertage. Mit der Kurzarbeitsregelung ergeben sich nun bei einer 90 %-igen Reduktion der Arbeitszeit in den Monaten April bis Juni nun Mehrkosten gegenüber einer Kündigung in Höhe von 1,841 Milliarden Euro. Berechnungsbasis sind wiederum 1 Million Arbeitnehmer mit Reduktion der Arbeitszeit auf 10 % und ein Bruttogehalt von 2.500,- Euro sowie errechnete Kosten in Höhe von 182,- je Urlaubstag.

Zur besseren Veranschaulichung: Rechnet man vom Jahresschnitt runter nun für April, Mai und Juni 3x 2,08 (normale) Urlaubstage plus die 5 Feiertage macht das 11,24 Tage. Multipliziert man die 11,24 mit 90% von 182,- ergibt das den Betrag von 1.841,- Euro pro Dienstnehmer. Und das nun hochgerechnet für 1 Million Arbeitnehmer ergibt die 1,841 Milliarden Mehrkosten im Vergleich zu einer Kündigung der Dienstnehmer.

Ohne Ausgleich wählen Unternehmen Kündigung statt Kurzarbeit
Zum Vergleich die Berechnung für den Dienstnehmer: Sein Verlust aus der Kurzarbeit gerechnet pro Monat mit 15 % von 1.748,65 (bei Brutto 2.500,-) macht 262,30 – und daher für 3 Monate 786,90. Das bedeutet, der Nettoeinkommensverlust des Dienstnehmers ist weit geringer als die Mehrkosten des Dienstgebers. Wiederum hochgerechnet auf 1 Million Arbeitnehmer stehen sich hier dann 786.900.000 Euro und eben die 1.841.000.000 gegenüber. Die eine Million Arbeitnehmer ist im Kontext zu betroffenen Branchen wie Industrie, Automotive, Hotel, Gastronomie, Dienstleister und einem Großteil der Handelsbetriebe nicht zu hoch gegriffen.

Wenn diese Schieflage nicht durch den Gesetzgeber rasch behoben wird und als unfaire Behandlung der Dienstgeber aufgefasst wird, so werden sich diese Dienstgeber möglicherweise für die Kündigung der Dienstnehmer entschließen – und nicht für die von Regierung und Sozialpartner forcierte Kurzarbeit. Die weitere von Thomas Drozda (SPÖ) aufgezeigte Schieflage, dass corona-bedingt verstärkte Krankenstände allein zu Lasten der Dienstgeber gehen, ist im Begriff abgeändert zu werden.

Der gutgläubige Verbrauch von Lohnzahlungen
Das zweite Thema im Kontext mit der Kurzarbeitsregelung betrifft die Lohnverrechnung. Die Durchführung der Lohnverrechnung für den Monat März 2020 erfolgt im Regelfall ohne Berücksichtigung der eventuell anfallenden Kurzarbeit - damit die Überweisung an die Dienstnehmer rechtzeitig erfolgen kann. Das bedeutet aber dann, dass der Nettobezug im März höher sein wird, als der Bezug, der dem Dienstnehmer unter Berücksichtigung der Kurzarbeit im März zusteht.

Im Arbeitsrecht gibt es allerdings den Begriff des „gutgläubigen Verbrauchs“ des Nettobezuges, der dem Dienstnehmer ausbezahlt wird. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Dienstnehmer die dann im April anstehende Rückrechnung (Abzug) des „Überbezuges aus dem Nettogehalt März“ mit dem Argument beeinspruchen, dass der ausbezahlte Nettobezug März bereits gutgläubig verbraucht ist - und ein Abzug bei der Abrechnung April entsprechend nicht möglich ist.

Nachweisliche Information an Dienstnehmer und das Thema Gehaltspfändung
Um nun diese sogenannte Einrede des Dienstnehmers betreffend „gutgläubiger Verbrauch“ zu vermeiden, gibt es u.a. folgende Möglichkeiten: einmal der Abzug des zu erwartenden Minderbetrages aus der Kurzarbeit – beispielsweise 10 bis 20 Prozent des Nettobetrages, wenn die Kurzarbeit bereits ab 1. März begonnen hat. Diese Vorgangsweise ist unbedingt anzuwenden, wenn der Dienstnehmer etwa von einer Gehaltspfändung betroffen ist, weil in diesem Fall erfahrungsgemäß keine Rückrechnung möglich ist.

Oder, als zweiten Punkt, eine nachweisliche Information an den Dienstnehmer, dass die Gehaltsabrechnung März wegen der Kurzarbeit aufgerollt wird und der Überbezug März vom (dann schon wegen Kurzarbeit reduzierten) Aprilgehalt abgezogen wird. Wichtig ist hier die nachweisliche Information und Bestätigung des/vom Dienstnehmer über die Regelung bzw. über den bevorstehenden Gehaltsabzug im April.

Beiziehung eines Arbeitsrechtsexperten
Eine Garantie, ob die zweite Variante in einem Rechtsstreit Bestand hat, kann aus Sicht eines Steuerberaters nicht gegeben werden. Empfohlen wird daher die Auskunft eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen einzuholen.

Möglicherweise wird es aber noch von Regierungsseite und/oder Sozialpartner eine gemeinsame gesetzliche Regelung geben. Diese Problematik ist vielen Dienstgebern und Dienstnehmern (noch) nicht bewusst. Es wird aber viele Unternehmen und Mitarbeiter betreffen.

(Johannes Unger, Steuerberater, ist geschäftsführender Gesellschafter der primär auf Freiberufler, Ärzte, Familienbetriebe und Mittelstand spezialisierten Steuerberatungskanzlei Unger).

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red/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 17.03.2020

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht© Andy Wenzel/BKA

ÖVP und Grüne versprechen Corona-Stütze für gesamte Wirtschaft und beschneiden parallel Epidemiegesetz bei Ausfallshaftung für Umsatzwegfall. Unterstützung nur für Mittelstand und Industrie. Familienbetriebe weiter existenziell bedroht.

(Ein Kommentar von Christian Czaak) Letzten Samstag wenden sich die Spitzen der Bundesregierung mit Kanzler Kurz (ÖVP), Vizekanzler Kogler (Grüne), Finanzminister Blümel (ÖVP) und Wirtschaftsministerin Schramböck (ÖVP) gemeinsam mit den sogenannten Sozialpartnern in Person von Wirtschaftskammerchef Harald Mahrer (ÖVP) und Gewerke Wolfgang Katzian in einer live vom ORF übertragenen Pressekonferenz primär an die Österreichische Wirtschaft. Adressiert sind „unsere Leitbetriebe“ (Schramböck) ebenso wie Industrie und Mittelstand sowie Familienbetriebe und Klein- wie Ein-Personenunternehmen.

Selbst und ständig
Thema ist ein von vielen verzweifelten Betrieben und ihren Mitarbeitern herbeigesehntes Corona-Unterstützungspaket im Umfang von 4 Mrd. Euro als Antwort auf die aktuelle Krise und auf die kurz zuvor verhängten Geschäftsschließungen. Von dieser Anordnung betroffen sind de facto alle kleinen Handelsbetriebe.

Dazu gehören Bereiche wie etwa Textil, Schuhe, Rahmen- oder Kunsthändler sowie alle kleinen Dienstleister und Gewerbebetriebe wie etwa Friseure, Elektriker oder Schuster. Alle diese Einheiten sind nahezu ausnahmslos inhabergeführte Familienbetriebe und Kleinstunternehmen, wo die Eigentümer entsprechend selbst und ständig operativ tätig sind.

„Sie müssen uns vertrauen können“
In ihren Reden zum Krisenfonds getauften Unterstützungspaket werden insbesondere von Schramböck und Mahrer mehrmals diese Familienbetriebe und Kleinunternehmer auf einer Ebene mit Mittelstand und Industrie als primäre Adressaten angesprochen.

„Neben unseren (sic) Leitbetreiben, Mittelstand und Industrie brauchen jetzt gerade die Familienbetriebe und Kleinunternehmer unsere Unterstützung. Sie müssen uns vertrauen können und sie können uns auch vertrauen“, sagt Schramböck mehrmals regelrecht pathetisch.

Unterstützungsversprechen vermittelt Empathie und Hoffnung
Als angesprochenes Familienunternehmen mit Verantwortung für zwei kleinere schulpflichtige Kinder, das krisenbedingt bereits durch Umsatzeinbußen und Kinderbetreuung belastet ist, kommt Hoffnung und beinahe so etwas wie Rührung auf. Frauen sind ja doch empathischer als Männer und diese Empathie tut aktuell gut – so denkt man(n) sich.

Bei den Hilfsmaßnahmen selbst werden in Richtung Mittelstand und Industrie immer wieder Kurzarbeitsmodelle und Kreditgarantieren über die Austria Wirtschaftsservice (aws) erwähnt – und „vor allem auch unbürokratische und rasche Soforthilfen für die Familienbetriebe und Kleinunternehmer“, so etwa Schramböck und Mahrer mehrfach.

Auch ÖVP-Wirtschaftsbund lobt besondere Maßnahmen für Kleinbetriebe
Regierung und Sozialpartner loben schließlich die raschen Maßnahmen und sagen die Umsetzung bis Montag zu. Der dafür nötige gesetzliche Rahmen wird in einer eigenen Nationalratssitzung am Sonntag geschaffen und auch das passiert live im ORF. Auch bei dieser Sitzung werden insbesondere von ÖVP-Politikern die umfangreichen Hilfsmaßnahmen speziell für die kleinen Unternehmer gelobt.

„Die werden nun rasch von den bereits massiv aufwandsbelasteten Kammerkollegen an die Betriebe kommuniziert werden“, so Karl-Heinz Kopf, Chef des ÖVP-Wirtschaftsbundes. Kopf rügt dabei NEOs Chefin Beate Meinl-Reisinger, die Regierung und Interessensvertretungen zuvor Säumnisse bei der Wirtschaftshilfe vorgeworfen hat.

Vorbereitung der Geschäftslokalschließung
Als betroffener Familienkleinunternehmer ist man auch hier entsprechend live dabei und freut sich über die Umsetzung des (mehrfach live dokumentierten) Versprechens der politischen Entscheidungsträger. Der restliche Sonntag wird dann mit Vorbereitung des digitalen Heimschulunterrichts verbracht.

Dann folgen vorbereitende Maßnahmen im und rund um die eigene Betriebslokalschließung (Rahmenhandel & Art-Shop). Die immer wiederkehrenden existenziellen Ängste und Gespräche mit Kindern und Frau werden mit dem Vertrauen auf die Einhaltung der Hilfsversprechen der Regierungsspitze beruhigt.

Neues Hilfsgesetz verhindert Anwendung von Epidemiegesetz
Am Abend platzt dann allerdings eine (existenzielle) Bombe. Andi Schnauder, Standard-Wirtschaftschef, berichtet, dass das neue Gesetz parallel das geltende Epidemiegesetz beschneidet - und zwar exakt bei der Entschädigung für Betriebe, wenn behördliche Schließungen verfügt werden. Das Epidemiegesetz hat bzw. regelt, dass der Verdienstentgang ersetzt werden muss.

Betriebe sollen zudem während Sperrverordnungen auch angefallene Lohnkosten erstattet bekommen. Ein seit Jahrzehnten geltendes Gesetz wird beim erstmaligen Geltungsbedarf für zigtausende betroffene Betriebe (inklusive ihrer Familienmitglieder) kurzerhand geändert. Eine Art Schockstarre stellt sich ein, dann Existenzangst, Verzweiflung – und Wut.

Regierung bricht mehrfach dokumentiertes Versprechen
Die Regierung bricht das mehrfach dokumentierte Versprechen auch Familienbetriebe und Kleinunternehmen sofort und unbürokratisch zu unterstützen. Die übrigen Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeit oder Kredithaftungsgarantien über dritte Förderinstitutionen wie aws sind primär Hilfsmittel für Industrie und Mittelstand – und natürlich auch für „unsere Leitbetriebe“.

Genaue Sichtungen der diversen Kammer-Informationen zeigen zudem einen enormen bürokratischen Aufwand und die zusätzliche Abhängigkeit von diesen dritten Fördermittelgebern. Unfassbar ist auch, dass die Wirtschaftskammer als sogenannte Interessensvertretung diesen Wort- und Vertrauensbruch mitträgt.

Kritik und Abänderungsanträge der Opposition werden abgeschmettert
Laut Schnauder im Standard kommen zumindest von der Opposition Kritik und Abänderungsanträge: „Bei der erstmaligen Anwendung des Epidemiegesetzes wird es gleich durchgeschnitten“, so Christoph Matznetter, Wirtschaftssprecher SPÖ. Und an gleicher Stelle im Standard meint FPÖ-Wirtschaftssprecher Hubert Fuchs: „Gerade Kleinunternehmen kommen mit der neuen Regelung zu kurz.“

Sepp Schellhorn von den NEOs vermutet im gleichen Bericht wiederum „finanzielle Gründe, dass der Hilfsfond so drastisch verändert wird.“ Der Standard-Bericht und eine parallele Schnauder-Kritik an den geänderten Hilfsmaßnahmen wird in wenigen Stunden von knapp 1.500 (!) Lesern nahezu einstimmig als zutreffend kommentiert, darunter eine große Anzahl an Kleinunternehmern.

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern
In Summe also aus Sicht von ÖVP und Grünen und Wirtschaftskammern: Hände falten und Gosch’n halten zugunsten Industrie und Mittelstand, die brauchen das Geld sicher dringender. Wer braucht Familienbetriebe und Kleinunternehmer - vor einem Tag noch „das Rückgrat der Österreichischen Wirtschaft“, so Schramböck und Mahrer in ihren so gefühlsvollen Reden beim Ankündigungsversprechen der „unbürokratischen Soforthilfe“.

Anders und regierungsaffiner ausgedrückt: was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Der Ordnung halber sei angeführt, dass es Stundungen von Steuern und Sozialbeiträgen geben soll, wofür laut ÖVP-Finanzminister Blümel (Ö1-Mittagsjournal) „nur ein formloser 2-Zeiler nötig sein wird.“ Auch zwei Härtefonds für Familien- und Kleinstbetriebe waren angekündigt, weil „diese Gruppen weder Kurzarbeit noch Garantien beanspruchen können.“ Allerdings: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht (mehr).

(Anm. der Redaktion: Zu Redaktionsschluss sollen nun weitere 2 Mrd. Euro kommen. Laut ersten Informationen wiederum kleinunternehmeruntauglich für Kurzarbeit sowie Kreditgarantien. Und laut Wirtschaftskammer Niederösterreich soll es „auf Betreiben der Kammern“ bald auch Bargeldhilfen für Ein-Personen-Unternehmen geben).

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 17.03.2020

„Der Kabelbrand im Gehirn“

„Der Kabelbrand im Gehirn“ © pexels.com/Kat Jayne

Med Uni Innsbruck gibt Einblicke in Schaltzentrale des Menschen. Veranstaltungsreihe „Woche des Gehirns“ behandelt vom 16. bis 20. März Themen wie Immunsystem, Schmerz oder Nerven und Neurowissenschaften.

(red/mich) Immunsystem und Nerven, der Schmerz als Alarmanlage, Schwerhörigkeit im Alter oder die sogenannte Darm-Hirn-Achse sind nur einige der Themen, welche die auch international renommierten Experten der Medizinischen Universität Innsbruck im Rahmen der aktuellen Veranstaltungsreihe „Woche des Gehirns 2020“ behandeln. Zielsetzung der Innsbrucker Ausgabe der weltweiten Veranstaltungsreihe „Brain Awareness Week“ ist es, Einblicke in die neusten Erkenntnisse der Neurowissenschaften zu geben.

Geschlechtsspezifische Unterschiede im Gehirn
Die öffentlichen und eintrittsfreien Vorträge finden vom Montag, den 16. bis Freitag, den 20. März 2020 jeweils ab 19:00 Uhr im Audimax der Medizinischen Universität Innsbruck in der Fritz-Pregl-Straße 3 in Innsbruck statt. Ein Abend wird dabei auch von jungen Nachwuchswissenschaftlern gestaltet und dieser widmet sich insbesondere den kleinen geschlechtsspezifischen Unterschieden im Gehirn und damit Themen wie Gender- und Diversity-Aspekten.

Die Darm-Hirn-Achse
Weitere Vorträge und Erörterungen kommen etwa zu den Themen „Kabelbrand im Gehirn“ (Patrick Zorowka), „Schmerz: die komplizierte Alarmanlage des Gehirns“ (Markus Reindl), „Die Darm-Hirn-Achse: Unsere Keimwelt als Wächter über Denken, Fühlen und Handeln?“ (Michaela Kress) oder eben „Der kleine Unterschied im Gehirn: Gender- und Diversity-Aspekte in den Neurowissenschaften“ (Alexander Moschen). Ergänzend präsentieren PhD-Studierende neue Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeiten.

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red/mich, Economy Ausgabe Webartikel, 13.03.2020

Mathematik gegen Coronavirus

Mathematik gegen Coronavirus© pexels.com/Skitterphoto

China hat Coronavirus mittlerweile im Griff, andere Länder noch nicht und Österreich verstärkt Schutzmechanismen mit von TU-Wien bereits erprobter Modellberechnung zur Ressourcenplanung der Gesundheitssysteme.

(red/czaak) Das Corona-Virus COVID-19 hält die Welt weiterhin in Atem. Während in China die Neuinfektionen stark zurück gehen, steht mittlerweile ganz Italien unter Quarantäne. Österreichs Behörden agieren tagesaktuell und mit entsprechendem Augenmaß. Im Zentrum steht die Verantwortung des Individuums und der Schutz insbesondere von älteren Personen über die bewusste Handhabung sozialer Kontakte. Der Fokus der generellen Entwicklung richtet sich an die Zahl der Infizierten und an die entsprechend belasteten Gesundheitssysteme. Wenn etwa Plätze auf der Intensivstation fehlen oder zu wenige Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen, dann können auch Menschen sterben, die eigentlich geheilt werden könnten.

Die Wirksamkeit unterschiedlicher Strategien
An der TU Wien wird seit über zehn Jahren an Computermodellen geforscht, mit denen man nun das Gesundheitssystem bei der Planung von Maßnahmen unterstützt. Im Rahmen der über die COMET-Förderprogrammlinie gestarteten Forschungsplattform „DEXHELPP“ arbeiten die TU Wien, das Modellierungs- und Simulations-Unternehmen dwh (Anm. Spin-off der TU Wien) und weitere IT- und Gesundheitspartner seit längeren zusammen, um Simulationen über die Ausbreitung von Erkrankungen zu entwickeln.

Mittlerweile steht nun ein verlässliches, gut validiertes und Österreich-spezifisches Computermodell zur Verfügung, mit dem unterschiedliche Strategien auf ihre Wirksamkeit getestet werden können. Das Forschungsteam betont, dass Österreichs Gesundheitssystem widerstandsfähiger ist als etwa das in Italien. Vorsicht ist trotzdem geboten: Laut TU-Wien zeigen die Computermodelle klar, dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen die Anzahl der COVID19-Todesfälle deutlich reduzieren können.

Flacher Anstieg und niedrige Spitze als Zielsetzung
„Wie viele Menschen an COVID19 erkranken werden, ist nicht vorauszusagen. Wichtig ist, den Verlauf der Epidemie zu verlangsamen, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig intensive Betreuung brauchen“, erklärt Niki Popper vom Institut für Information Systems Engineering der TU Wien. „Das Ziel ist ein möglichst flacher Verlauf mit einem möglichst niedrigen Spitzenwert, bevor die Zahlen dann wieder zurückgehen. Bei einer milderen Epidemie, die länger dauert, sterben meist deutlich weniger Menschen als bei einem heftigen Ausbruch, der rascher wieder vorbei ist“, erläutert der TU-Experte.

Popper wiederholt Empfehlungen, wie auf Hygiene zu achten und auf unnötige Kontakte zu verzichten, besonders wenn man zur Risikogruppe gehört. „Wenn man die Anzahl der Kontakte nur um 25 Prozent reduziert, sinkt die Höhe des Gefahrenpotentials (Anm. Peaks) auf 58 Prozent ab, werden sie um 50 Prozent reduziert, sinken die Peaks auf unter 30 Prozent“, berichtet Martin Bicher, der das Modell mit aufgebaut hat. Kontakt ist jedoch nicht gleich Kontakt: Das Computermodell kann auch für unterschiedliche Menschen unterschiedliche Kontaktnetzwerke berechnen. Werden etwa Hochrisikopatienten oder Einsatzkräfte besonders gut geschützt, nützt das auch besonders viel.

Simulationen auf Basis zahlreicher Daten
Die letztaktuellen Simulationsergebnisse zeigen, dass sich der Peak der Krankheit dadurch sogar noch stärker reduzieren lässt.
Gerade Menschen, die Kontakt zu Hochrisikopersonen haben, etwa pflegende Angehörige, sollten so weit wie möglich aus dem System genommen werden und auf risikoreiche Kontakte verzichten. Inwieweit Veranstaltungen abgesagt werden, ist momentan noch schwer zu sagen. „Wir rechnen derzeit und erwarten noch diese Woche erste Ergebnisse. Risikopersonen sollten Großveranstaltungen eher meiden“, so Popper.

Die Computermodelle, mit denen nun verschiedene COVID19-Ausbreitungsszenarien berechnet werden, sind agentenbasiert. Dabei werden in den Simulationen einzelne virtuelle Personen abgebildet, die sich nach bestimmten Mustern verhalten und Kontakte haben. Basis sind Daten der Statistik Austria. Topographische Faktoren, wie etwa die Seehöhe, spielen ebenso eine Rolle und auch die von Region zu Region unterschiedliche Mobilität wird im Modell ebenso berücksichtigt. Wichtig ist auch, die Gesundheitsinfrastruktur korrekt abzubilden: Wo gibt es welche Krankenhauskapazitäten? Wie viele Quarantäne-Betten können wo zur Verfügung gestellt werden?

Fahren auf Sicht
Das Modell wird zudem laufend mit neuen Erkenntnissen über COVID-19 gefüttert und damit lassen sich tagesaktuell Parameter wie Ansteckungswahrscheinlichkeit oder Inkubationszeit besser einschätzen. „Wenn das medizinische Wissen zuverlässiger wird, werden damit auch unsere Prognosen aussagekräftiger“, so Niki Popper weiter. „Es ist wie Fahren auf Sicht auf einer nebeligen Straße: Mit unseren Modellen können wir ein Stück in die Zukunft sehen und verstehen welche Maßnahmen welche Auswirkungen haben würden – aber natürlich nicht beliebig weit.“

Generell sollen derartige Modelberechnungen bei schwierigen politischen Entscheidungen helfen, zum Beispiel bei Entscheidungen, welche Veranstaltungen sollen abgesagt werden oder welche Schulen geschlossen werden. „Man muss immer eine vernünftige Balance finden zwischen dem Nutzen, den man generiert, und den Nachteilen, die das mit sich bringt“, sagt Popper. „Genau dabei helfen unsere Simulationsmodelle.“

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 13.03.2020

Freier Zugang für E-Learning

Freier Zugang für E-Learning© Petra Baier/Veritas

Der Bildungsverlag Veritas unterstützt den Heim-Unterricht und ermöglicht ab sofort allen Schülern den freien Zugang zu digitalen Schulbüchern.

(red/mich) Das Schulbuch ist als Lernmittel unverzichtbar. Österreichs führender Bildungsverlag Veritas bietet bereits seit 2018 sein komplettes Schulbuchprogramm nicht nur gedruckt, sondern auch als E-Book über die Internet-Plattform scook an (siehe Link).

Im Rahmen der aktuellen Schulschließungen in Österreich möchte der Verlag nun Eltern und Schüler dabei unterstützen, die unterrichtsfreie Zeit bestmöglich zu überbrücken. Veritas öffnet entsprechend seine Lernplattform solange die Schulen wegen des Covid-Virus geschlossen sind. Dadurch können Schüler wie Eltern auf der Webplattform scook alle digitalen Schulbücher des Verlags kostenfrei nutzen.

Veritas ist eigenen Angaben zufolge als größter Bildungsverlag Österreichs im Schulbuchmarkt Marktführer in der Allgemeinbildung über alle Schulformen. An den Standorten Linz und Wien beschäftigt der Verlag über 100 Mitarbeiter. „Für Veritas ist der individuelle Lernerfolg aller SchülerInnen in Österreich eine Herzensangelegenheit“, unterstreicht Nikolaus Donner, Geschäftsführer von Veritas.

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red/mich, Economy Ausgabe Webartikel, 13.03.2020
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